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   VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389   

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VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 (https://dejure.org/2009,55231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 (https://dejure.org/2009,55231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2009 - 2 ZB 08.2389 (https://dejure.org/2009,55231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Abstandsflächenübernahme; Miteigentum; Eheleute; Duldungsvollmacht; Verwirkung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Widersprüchliches Verhalten (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG v. 16.5.1991 Az. 4 C 4/89 - juris; BVerwG v. 16.4.2002 Az. 4 B 8/02 - juris).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389
    Denn die Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht seitens der Klägerin verstößt gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, denen auch verfahrensrechtliche Rechte unterliegen (so schon BVerwG v. 25.1.1974, BVerwGE 44, 294, 301).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389
    Nachbarn stehen zueinander in einem "nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis", das nach Treu und Glauben von ihnen besondere Rücksichten gegeneinander fordert (BVerwG v. 18.3.1988 Az. 4 B 50/88 - juris; Roth in Münchner Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, § 242 RdNr. 194, 5. Aufl. 2007)).
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG v. 16.5.1991 Az. 4 C 4/89 - juris; BVerwG v. 16.4.2002 Az. 4 B 8/02 - juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B. v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (z. B. BayVGH, B. v. 16.11.2009 - Az. 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), können sich die Kläger im vorliegenden Fall nicht darauf berufen, dass das Eigentum an dem vormals genehmigten Betriebsleiterwohnhaus auf Sohn C. übertragen und deshalb das Wohnhaus dem unmittelbaren Zugriff für die landwirtschaftsbezogene Nutzung entzogen worden ist (vgl. BayVGH, U. v. 30.11.2006 - 1 B 03.481 - NVwZ-RR 2007, 664 f. = juris Rn. 22; U. v. 13.1.2011 - 2 B 10.269 - BayVBl. 2011, 410 ff. = juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 2 B 10.269

    Genehmigung eines Außenbereichsvorhaben - Sicherung durch Bestellung von

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BayVGH vom 16.11.2009 - Az. 2 ZB 08.2389 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens umfasst, darf sich der Kläger aber nicht auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit berufen (vgl. BayVGH vom 30.11.2006, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16

    Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen

    Die Vertrauensgrundlage, dass ein Recht nach langer Zeit nicht mehr geltend gemacht wird, muss für die Dispositionen des Nachbarn grundsätzlich kausal geworden sein ((Bay. VGH München, Beschluss vom 16. November 2009 - 2 ZB 08.2389 -, juris ).
  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241

    Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels

    Im Übrigen kann sich die Antragstellerin nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.2022 - 1 B 19.1616 - juris Rn. 30; B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), nicht auf einen - regelmäßig ohnehin nach § 123 Abs. 4 BauGB ausgeschlossenen - Erschließungsanspruch berufen, da sie selbst die Mitwirkung an der Erschließung verweigert hat.
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616

    Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung

    Im Hinblick auf die danach bestehende Pflicht des Grundstückseigentümers, für die (ordnungsgemäße) Erschließung zu sorgen, kann sich die Klägerin nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), nicht (mehr) darauf berufen, dass ihr ein Erschließungsanspruch gegenüber der Beigeladenen zusteht.
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 1 ZB 16.1757

    Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass ihm aufgrund der Ausklammerung des Grundstücks FlNr.
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 14 ZB 11.2148

    Unwirksame öffentliche Zustellung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (BayVGH vom 16.11.2009 Az. 2 ZB 08.2389).
  • VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258

    Verwirkung der Anfechtung einer Baugenehmigung Jahre nach Erkennbarkeit der

    Der Nachbar muss dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (BayVGH v. 16.11.2009 Az. 2 ZB 08.2389).
  • VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1847

    Fehlende Privilegierung für ein Betriebsleiterwohnhaus eines

    Auch im Verwaltungsrecht gilt entsprechend § 242 BGB der Grundsatz von Treu und Glauben, der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens umfasst (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens und grobes Verschulden

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), kann sich der Kläger vorliegend nicht darauf berufen, er hätte mit der im Vergleich getroffenen Verpflichtung zur Rücknahme der Klagen nicht auf sein Recht aus der Baugenehmigung verzichtet, weil dieser Verzicht nicht in den Vergleich aufgenommen und deshalb nicht Regelungsgegenstand des Vertrages geworden sei.
  • VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12

    Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs; Lichtimmission

  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.01211

    Nachbarklage gegen Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken - Verwirkung von

  • VG Ansbach, 02.09.2013 - AN 3 S 13.01440

    Nachbarschutz (Baurecht); Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; keine Verletzung

  • VG Neustadt, 21.12.2010 - 4 L 1183/10

    Erfolglose Widerspruchseinlegung gegen die Baugenehmigung zur Erweiterung eines

  • VG Ansbach, 22.06.2018 - AN 3 K 17.02515

    Unbeachtlichkeit eines privaten Fischereirechts bei Baugenehmigung für die

  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 4 K 16.219

    Einwände gegen ein Bauvorhaben sind vom Nachbarn möglichst unverzüglich

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 3 S 14.00945

    Verwirkung des Antragsrechts auf Erlass einen Baustopps; kein Verstoß gegen

  • VG Bayreuth, 16.05.2019 - B 2 K 17.495

    Bauaufsichtliche Verlegungsanordnung für Solaranlage

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